Kosten und Abrechnung
Wir sind eine Privatpraxis. Unsere Leistungen stehen Selbstzahlern sowie Privatversicherten (anteilig, je nach Tarif) offen.
Da wir keine Kassenzulassung besitzen und auch keine anstreben, können wir nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung unserer ärztlichen Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Patienten mit Zahlungsschwierigkeiten können bei uns flexible Zahlungspläne vereinbaren – sprechen Sie uns gerne darauf an.
Laborleistungen
Bitte beachten Sie, dass bei Terminen mit Blutentnahmen stets zwei getrennte Rechnungen entstehen:
Eine Rechnung vom Labor für die durchgeführten Analysen.
Eine Rechnung von uns für die ärztliche Leistung (Beratung, Untersuchung, Befundbesprechung usw.).
Die Laborrechnungen werden direkt vom Labor versendet und gehen in der Regel früher beim Patienten ein als unsere Auswertung.
Auf die Höhe und den Versandzeitpunkt dieser Laborrechnungen haben wir keinen Einfluss.
Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen
Nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen sämtliche unserer Leistungen.
Wenn Sie auf eine Kostenübernahme durch Ihre PKV angewiesen sind, entnehmen Sie bitte der Tabelle unten die bei der jeweiligen Behandlung häufig verwendeten GOÄ-Ziffern und klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob die Kosten erstattet werden.
Bitte beachten Sie:
Auch bei Nichtübernahme durch die private Krankenversicherung besteht eine Zahlungspflicht für die in Anspruch genommenen Leistungen.

